Ehevertrag!

Wenn es etwas zu erben gibt, so sollte man nicht die Rosa-Brille tragen. Ehen können scheitern – mit der deutschen Gesetzgebung garnicht so einfach zu vereinbaren, da per Gesetz erstmal der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, sofern per Ehevertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Ein Ehevertrag sollte normalerweise von einem Anwalt aufgesetzt, und dann vom Notar beurkundet werden. Wir wollten uns aber beide beraten lassen, sodass dem einen keine Nachteile entstehen – denn selbst nach einer Ehe möchten wir, dass der Partner nicht im Regen stehengelassen wird. Auch des Kindes wegen. Kurzum: Fairness!

Daher fällt das Aufsetzen des Ehevertrages per Anwalt erstmal flach. Der Anwalt darf per Gesetz nur eine Partei beraten – Stichwort „Parteiverrat“. Also haben wir einen Notar gesucht, der uns beide berät. Ein Notar ist schließlich nichts anderes, als ein Anwalt mit besonders gutem Abschluss. Er darf zwar per Gesetz nicht wirklich beraten, aber er hat durchaus Erfahrung darin, was Legal ist und was nicht. So haben wir uns bei einem Notar in München den Ehevertrag aufsetzen lassen, bevor das Erbe auf mich überging.

Warum davor? Die Gebühren für einen Ehevertrag werden anhand des Vermögens ermittelt! D.h. uns kostet ein Ehevertrag nur einen Bruchteil von dem, was wir hätten zahlen müssen, wenn das Grundstück schon mir gehören würde. Da wir Effektiv kaum Vermögen haben, hat der Ehevertrag auch nur eine „kleine“ Gebühr gekostet. Denn die Gebühren müssen per Gesetz „für jeden Leistbar sein“.

Merke: Schließe einen Ehevertrag, solange du noch kein Vermögen besitzt!

Was wir für Probleme mit dem Notar hatten, möchte ich nicht wirklich weiter drauf eingehen. Das Gespräch und die Beratung war Top. Aber als es dann darum ging, was für ein Vermögen wir haben, da wurde es dann haarig. Ich belasse es aber dabei und werde auch nicht den Namen des Notars nennen, um mir hier keinen Strick zu ziehen. Es war auf jedenfall ein hin- und her. Schlussendlich habe ich einfach bezahlt, weil es mir zu blöd wurde.

Was haben wir eigentlich geregelt?

  • Grundstück inkl. Zugewinn des Wertes fällt nicht in den Zugewinnausgleich (den Ausgleich könnte ich nämlich nicht zahlen)
  • Das gemeinsame Haus fällt in den Zugewinn
  • Das Gewerbe meiner Frau wird aus dem Zugewinn ausgeschlossen
  • Mein Gewerbe wird aus dem Zugewinn ausgeschlossen.
  • Private Altersversorgungen des jeweils anderen fallen nicht in den Zugewinnausgleich

Zeitraum

  1. Terminvereinbarung Anfang Mai
  2. Termin: 30.05.2018 (Beratung)
  3. Termin: 27.07.2018 (Finalisierung)
  4. Termin: 13.08.2018 (Zahlung der Rechnung)
Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

*
*