Erstattung der Bearbeitungsgebühren bei einer großen Autokredit Bank

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen.
Durch Zufall las ich einen Artikel über ein BGH Urteil, welches die Bearbeitungsgebühren in Konsumkreditverträgen als unzulässig einstufte. Dieses Urteil ist allerdings nur auf Verträge anwendbar, in welchen die Bearbeitungsgebühren in den AGBs / Preisverzeichnis festgeschrieben sind! (z.B. 3% vom Gesamtkredit pro Kreditvertrag, oder 500 EUR pro Kreditvertrag). Bei allen weiteren Verträgen kann man entweder auf Kulanz hoffen, oder muss sich mit einem Anwalt wieder durch die Gerichte durchschlagen.

Die Folge: Es gibt die Möglichkeit, die Bearbeitungsgebühren von der Bank zurückzufordern. Hierzu muss man erst selbst tätig werden (geschenkt bekommt man heutzutage leider nichts mehr).

Quellen:

Ich nahm also den Musterbrief, und füllte entsprechende Felder mit meinen Daten aus. Das ganze fein säuberlich in eine E-Mail gepackt und ab damit zur Bank.
Die Antwort lies lange auf sich warten – erst bei einem telefonischem Nachfragen wurde klar warum: Die Mail war in einem „falschen Ordner“ gelandet (wohl der Papierkorb *SCNR*).

Also erhielt ich ein Antwortschreiben, welches etwas unbefriedigend war:

„Das vorliegende Urteil des Bundesgerichtshofs bezieht sich auf eine abweichende formulierte Entgeldklausel und ist auf unser Vertragsverhältnis nicht anwendbar. Im vorliegenden Fall wurde mit Ihnen eine konkrete Abrede über ein separates Entgelt getroffen, das in den vereinbarten monatlichen Ratenzahlungsbetrag eingerechnet und als Bestandteil ausgewiesen worden ist. Uns ist bewusst, dass Ihnen dieses Thema ein besonderes Anliegen ist. Im Interesse einer zeitnahen gütlichen Einigung bieten wir Ihnen daher an, das Bearbeitungsentgeld anteilig in Höhe von XXX,XX Euro zu erstatten“

Okay, die Bank sagt, das Urteil sei auf meinen Vertrag nicht anwendbar, überweist aber trotzdem zur Güte die Hälfte der Bearbeitungsgebühren? WHAT?

Ich rechnete nochmals nach. Mein Bearbeitungsentgelt betrug tatsächlich 3% vom Gesamtkreditbetrag. Da zum Vertragsabschluss leider kein Preis-Leistungsverzeichnis mitgeliefert wurde, forderte ich bei meiner Kredit-Bank das zum Vertragsabschluss gültige Preis-Leistungsverzeichnis an. Siehe da, 3% Bearbeitungsgebühren. Ein Blick in die AGBs verrät im Punkt „Entgelte“:

Gebühren entnehmen Sie bitte dem Preis-/Leistungsverzeichnis

welches somit Bestandteil der AGB ist!

Genau darauf bezieht sich das BGH Urteil.

Ergo habe ich dem „Angebot“ widersprochen, mit der Begründung, dass im Preis-Leistungsverzeichnis die Bearbeitungsgebühren mit 3% ausgewiesen sind, welche Bestandteil der AGBs sind, und daher das BGH Urteil sehr wohl auf meinen Vertrag vollumfänglich anwendbar sei.

Das schreiben der Bank hierzu läuft wie Öl die Kehle herunter:

„wir kommen zurück auf Ihr Antwortschreiben vom XX.XX.XXXX und bedauern, dass Sie unserem Vorschlag auf gütliche Einigung nicht näher treten wollen. Im Hinblick auf eine nachhaltige Kundenbeziehung werden wir Ihnen daher den verbleibenden Differenzbetrag von XXX,XX Euro zeitnah auf Ihr Konto überweisen“

Na also… warum nicht gleich so?

*SCNR* Der pöse Herr Kinader will einer gütliche Einigung nicht näher treten? Dann überweisen wir ihm eben die gesamten Bearbeitungsgebühren.

Die Bank hat auch meinen Satz:

„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).“

vollkommen ignoriert. Normalerweise würde ich darauf jetzt verzichten, da ich es schon geschafft habe, meine gesamten Bearbeitungsgebühren zurückzufordern (ohne Anwalt!). Allerdings war ich mit der Bearbeitung absolut unzufrieden. E-Mails verschlampen. An der Telefonhotline angepampt werden ala „schicken Sie einen Brief, mit Stift und Zettel – keine E-Mail!“ habe ich auch noch meine Zinsen angefordert. Wieder via Mail mit meinem Argument, dass die Bearbeitung auch besser hätte laufen können, und ich nach dem Rechtsspruch ein Recht auf das Geld habe – nicht weil die Bank kulant ist.

Siehe da, heute kam der Brief von der Bank, dass mir die ausstehende Nutzung überwiesen wird. Immerhin ein 2-stelliger Betrag >50 EUR. Aber auch hier wieder der lapidare Satz:

„uns ist bewusst, dass Ihnen dieses Thema ein besonderes Anliegen ist. Im Interesse einer gütlichen Einigung werden wir Ihnen daher die Zinsen in Höhe von XX,XX EUR überweisen“

Fazit:

Anstatt zu sagen: „Sorry, wir sind im Unrecht“ wird hier nur nach Ausreden gesucht. Lasst euch also nicht von irgendwelchen Schreiben und „gütlichen Einigungen“ ablenken. Prüft eure Lage und fordert euer Recht ein. Hartnäckigkeit wird belohnt. Ihr verschenkt bares Geld!

Ich habe mein Ziel erreicht – Bearbeitungsgebühren + Zinsen komplett erstattet bekommen.

  • Erste E-Mail: 24.06.2014
  • Volle Erstattung: 21.08.2014

Aufgrund der großen Nachfrage nach meinen exakten Schreiben, habe ich mich entschlossen den Verlauf entsprechend geschwärzt zu veröffentlichen. Das Preisleistungsverzeichnis habe ich abseits dieses Textverlaufs „für meine Unterlagen“ angefordert, und taucht daher nicht im PDF Dokument auf. Meine Argumentation beruht auf dem Preisleistungsverzeichnis – ohne dieses ist meine Vorgehensweise „nutzlos“.

Rueckforderung_Kreditbearbeitungsgebuehr_geschwaerzt

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