Einige Probleme vorerst mit Happy End

Wir haben noch nicht einmal mit dem Hausbau angefangen, und schon gibt es einige Probleme und Hürden. Was genau, erzählen wir in diesem Beitrag.

Bauantrag einreichen

Das Bauamt in Augsburg hat unsere Pläne oft zurückgewiesen. Das Problem war, dass die Zeichnungen unseres Hauses inklusive der Grenzen noch auf den alten Katasterplänen beruhen. Die Idee war, dass wir die neuen Katasterpläne nach der Vermessung des Grundstücks (Trennung, und erneute Verschmelzung) nachreichen, da sich das Vermessungsamt auch Zeit lässt und ein Eilantrag 30% Aufpreis kostet. Wie die neuen Grundstücke aussehen sollen, sind ja bereits im Notarvertrag zur Schenkung klar definiert worden. Den haben wir auch beigelegt zum Bauantrag. Tja, was in den umliegenden Gemeindebauämtern anstandslos angenommen wird, ist in Augsburg nicht so einfach. Dort möchte man die fertigen neuen Katasterpläne bei Einreichung haben. Mit alten Katasterplänen und dem Notarvertrag wollte man sich nicht zufrieden geben. Also mussten wir warten, bis das Vermessungsamt alles neu eingemessen, das Katasteramt die neuen Pläne gezeichnet und zur Beurkundung weitergegeben und freigegeben hat. Dauert halt…

Ein weiteres Problem war, dass unser Grundstück nicht direkt an die öffentliche Straße angrenzt, sondern über einen Weg eines anderen Grundstücks erreichbar ist, für welchen wir ein eingetragenes Wege-, Geh, Fahrt- und Leitungsrecht besitzen. Das war nur aus den Plänen nicht sofort ersichtlich für die Bearbeiterin. Sie wollte die Zufahrt eingezeichnet haben (ein Pfeil …). Das lässt sich ja noch leicht nachtragen.

Damit es nicht langweilig wird, genügte es dem Bauamt nicht, dass nur die Unterschriften der direkt angrenzenden Nachbarn auf den 6 Plänen waren, sondern das Bauamt wünscht sich, dass die Flurnummer, der Vor- und Nachname in Druckbuchstaben und dahinter die Unterschrift steht. Also mussten wir hier nochmal unsere Runden in der Nachbarschaft drehen.

Und so kam es, dass wir da noch zwei Apfelbäume auf unserem Grundstück haben. Die Stadt Augsburg ist hier wirklich strikt. Auch Apfelbäume fallen unter Bestands- und Artenschutz, wenn der Baumstamm einen Umfang von 80cm ab 100cm Höhe hat. Ausnahme: Der Kronenanfang ist unter 160cm. Da die beiden Apfelbäume einen schlimmen Pilzbefall hatten, und im Frühjahr schon dicke Äste aus der Krone abgebrochen waren, hat mein Papa zum Schutz aller alle befallen Äste abgesägt, was dazu führte, dass praktisch keine Krone mehr da war. Dies hat auch das entsprechende Amt in Augsburg nach Sichtung der Bäume bestätigt, und die Bäume zur Fällung ohne Genehmigung und ohne Ersatzbepflanzung freigegeben… super!

Nach der 6. Runde im Bauamt und ständigen neuen Zurückweisungen wurde unser Bauantrag dann endlich am Donnerstag, den 22.12.2018 angenommen.

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